Allgemeine Geschäftsbedingungen



Stand: März 2024

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter der Voraussetzung, dass die Popcorn Productions GmbH & Co KG für die von Dritten erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Kunden einvernehmlich als Generalunternehmer handelt. Abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nicht. Mit Beauftragung der Popcorn Productions GmbH & Co KG durch den Kunden erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Leistungsangebot der Popcorn Productions GmbH & Co KG richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Kunde beauftragt die Popcorn Productions GmbH & Co KG mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots der Popcorn Productions GmbH & Co KG. Alle Angebote von Popcorn Productions GmbH & Co KG sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung des Auftrags des Kunden durch die Popcorn Productions GmbH & Co KG oder durch Erbringen der bestellten Leistungen durch die Popcorn Productions GmbH & Co KG ohne vorherige Bestätigung zustande. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Projekten (Filmproduktion). Popcorn Productions GmbH & Co KG erbringt allerdings auch andere Leistungen.
1.2. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich im Zweifel aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Angebot der Popcorn Productions GmbH & Co KG. Nachträgliche Veränderungen bedürfen der Schriftform. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, werden Zusatz- und Fremdleistungen wie beispielsweise Reisekosten gesondert vergütet (bei Reisen: Flug 2. Klasse (innerhalb Europas), Bahnfahrt 1. Klasse, Auto: 0,30 Euro/km, Mietwagen obere Mittelklasse).

2. Durchführung der Vertragsleistungen

2.1. Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in Abstimmung zwischen dem Kunden und der Popcorn Productions GmbH & Co KG. Die Popcorn Productions GmbH & Co KG wird den Kunden auf Anfrage über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Sofern und so weit der Kunde keine Vorgaben für die Leistungserbringung (z. B.hinsichtlich Konzept, Ablaufplan o.ä.) macht, ist die Popcorn Productions GmbH & Co KG in der Umsetzung der Leistungserbringung frei. Sämtliche Leistungen werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden erbracht.
2.2. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Popcorn Productions GmbH & Co KG eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist hierfür ein Stundensatz von 120 Euro zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer geschuldet.
2.3. Es ist der Popcorn Productions GmbH & Co KG gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Hierbei tritt die Popcorn Productions GmbH & Co KG gegenüber dem Dritten als Generalunternehmer auf.
2.4. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, erfolgt die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch die Popcorn Productions GmbH & Co KG. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der Popcorn Productions GmbH & Co KG ist nicht vorgesehen.
2.5. Die Leistungserbringung durch die Popcorn Productions GmbH & Co KG beinhaltet weder eine rechtliche Beratung durch die Popcorn Productions GmbH & Co KG noch nimmt die Popcorn Productions GmbH & Co KG eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen vor.

3. Mitwirkungspflichten

3.1. Alle Leistungen von der Popcorn Productions GmbH & Co KG (insbesondere alle Konzeptentwürfe u.a.), aufgrund derer Folgeleistungen durch die Popcorn Productions GmbH & Co KG zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen drei (3) Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, so gilt die Freigabe als vom Kunden erteilt.
3.2. Der Kunde wird die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst überprüfen bzw. durch Dritteüberprüfen lassen. Die Popcorn Productions GmbH & Co KG veranlasst eine externe rechtliche Prüfung durch einen externen Fachanwalt nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und in dessen Namen und Auftrag. Die Popcorn Productions GmbH & Co KG stellt dem Kunden die damit ggf. verbundenen Auslagen in Rechnung und haftet als Vermittler nicht für das Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Prüfung.
3.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Popcorn Productions GmbH & Co KG alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos u.ä., sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden, der Popcorn Productions GmbH & Co KG alle Informationen erteilt werden und diese von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch die Popcorn Productions GmbH & Co KG bekannt werden. Die Popcorn Productions GmbH & Co KG ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist die Popcorn Productions GmbH & Co KG verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.
3.4. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an die Popcorn Productions GmbH & Co KG übergebenen Vorlagen und Muster im vertragsgegenständlichen Umfang berechtigt ist, und dass Rechte Dritter der Verwendung, insbesondere auch durch Popcorn Productions GmbH & Co KG nicht entgegenstehen. Andernfalls stellt der Kunde Popcorn Productions GmbH & Co KG im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen auf erstes Anfordern frei, sofern Dritte insoweit Ansprüche gegenüber Popcorn Productions GmbH & Co KG geltend machen.
3.5. Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können, hat er der Popcorn Productions GmbH & Co KG unverzüglich schriftlich über diese Umstände und etwaige von ihm zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.
3.6. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Popcorn Productions GmbH & Co KG kostenlos erbracht werden.
3.7. Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs der Popcorn Productions GmbH & Co KG dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte die Popcorn Productions GmbH & Co KG diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, seine gesetzlichen Rechte geltend zu machen.3.8. § 648 BGB wird ausgeschlossen.

4. Leistungs-/Lieferfristen und Termine

4.1. Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.
4.2. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Daten und/oder Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Konzepten) termingemäß bei der Popcorn Productions GmbH & Co KG eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.
4.3. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Konzepten etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eingang seiner Stellungnahme gerechnet.
4.4. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend.
4.5. Lieferverzögerungen aus Gründen, welche die Popcorn Productions GmbH & Co KG nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängern die Lieferzeit angemessen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Für die von der Popcorn Productions GmbH & Co KG zu erbringenden Leistungen ist die vereinbarte Vergütung in Abschlags-Raten zu bezahlen. Die einzelnen Abschlagszahlungen in Höhe und Anzahl werden im Angebot festgelegt. Die Zahlungen sind nach Erhalt entsprechenderAkontorechnungen unbar auf eines der Konten der Popcorn Productions GmbH & Co KG unter Angabe des Auftrags/Auftragsnummer im Verwendungszweck zu leisten. Diese Vorauszahlung ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Die Endabrechnung über den Restbetrag zzgl. aller variabler Kosten, die ggf. nicht in der Kostenübersicht erfasst worden sind, wird im Anschluss an das Projekt gestellt.
5.2. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
5.3. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit für die von Dritten erbrachten Leistungen ausländische Umsatzsteuer anfällt, ist diese ebenfalls vom Kunden an die Popcorn Productions GmbH & Co KG zu begleichen. Ausländische Vorsteuerbeträge werden dem Kunden nur insoweit erstattet, als die Popcorn Productions GmbH & Co KG eine Vergütung durch das ausländische Finanzamt erlangt. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
5.4. Die Popcorn Productions GmbH & Co KG behält sich das Eigentum und jegliche etwa zu übertragenden Rechte an den erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.
5.5. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die Popcorn Productions GmbH & Co KG berechtigt, ihre Leistungen bis zu einer vollständigen Zahlung einzustellen.
5.6. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung der Popcorn Productions GmbH & Co KG sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Die Popcorn Productions GmbH & Co KG ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

6.1. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6.2. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung der Popcorn Productions GmbH & Co KG ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.

7. Geheimhaltung

7.1. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.
7.2. Die Popcorn Productions GmbH & Co KG verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach 7.1.

8. Copyright / Urheberrecht / Nutzungsrechte

8.1. Sofern die von der Popcorn Productions GmbH & Co KG oder von ihr beauftragte Dritte für den Kunden erbrachten Leistungen wie Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texte und sonstigen Unterlagen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, liegen sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte grundsätzlich bei der Popcorn Productions GmbH & Co KG.
8.2. Soweit nicht anders vereinbart, räumt die Popcorn Productions GmbH & Co KG dem Kunden mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ein Einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der jeweiligen erbrachten Leistung zum vereinbarten Zweck, für die vereinbarte Nutzungsdauer und im vereinbarten Nutzungsumfang ein. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Verwertung sowie die Überlassung von Roh-/ Arbeitsdateien bedarf der schriftlichen Zustimmung der Popcorn Productions GmbH & Co KG und setzt die Zahlung eines gesonderten angemessenen Entgeltes voraus.
8.3. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei der Popcorn Productions GmbH & Co KG.
8.4. Soweit dem Kunden von der Popcorn Productions GmbH & Co KG ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Leistungen eingeräumt worden ist oder Nutzungsberechtigungen aufgrund Kündigung enden, hat der Kunde nach Ablauf des Nutzungszeitraums alle Vervielfältigungsstücke, d.h. insbesondere Datenträger mit Werkdaten, Datenbanken und Dateien sowie alle evtl. vorhandene schriftliche Dokumentationen an die Popcorn ProductionsGmbH & Co KG zurückzugeben oder zu vernichten und die Nutzung einzustellen. Der Kunde löscht ferner alle gespeicherten Werkdaten, Datenbanken und Dateien, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.
8.5. Soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen, kann die Popcorn Productions GmbH & Co KG im Zusammenhang mit den Leistungen bzw. auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen und/oder mit der Tätigkeit für den Kunden für die eigenen Leistungen werben.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst nach Wahl der Popcorn Productions GmbH & Co KG auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist der Popcorn Productions GmbH & Co KG eine angemessene Frist einzuräumen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Popcorn Productions GmbH & Co KG Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Konzepten oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ.
9.2. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Leistung und – sofern möglich – unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
9.3. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung einer Garantie oder von Kardinalpflicht handelt. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Haftung der Popcorn Productions GmbH & Co KG jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen voraussehbaren Schadens begrenzt.
9.4. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.5. Die Popcorn Productions GmbH & Co KG tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Haftende Gesellschaft auf. Der Kunde übernimmt als Haftende Gesellschaft die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber Teilnehmern von Projekten. Der Kunde als Haftende Gesellschaft ist verpflichtet, alle gesetzlichen Verpflichtungen und rechtlichen Auflagen, insbesondere über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten einzuhalten. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet sich der Kunde als Haftende Gesellschaft, eine Haftende Gesellschaft Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, bezogen auf den Projektbeginn, abzuschließen und eine entsprechende Police vorzulegen.
9.6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt zwölf (12) Monate. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Verjährung hinsichtlich von Rechtsmängeln beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsmängeln gegenüber dem Kunden geltend macht oder der Kunde von dem Rechtsmangel erfährt. Die diesbezügliche Verjährungsfrist beträgt sechs (6) Monate. Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung durch die Popcorn Productions GmbH & Co KG oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Ansprüche auf Grund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)

Für den Fall, dass die vertraglichen Vereinbarungen Projekt Leistungen beinhalten, gelten für die Berechnung von Entschädigungs- und Schadenersatzansprüchen die nachfolgenden Bestimmungen:
10.1. Bei Stornierung eines Projektes aus Gründen, die die Popcorn Productions GmbH & Co KG nicht zu vertreten hat, steht der Popcorn Productions GmbH & Co KG ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen erforderlichen Aufwendungen zu. Dies umfasst auch entsprechende Schadensersatzansprüche Dritter gegen Popcorn Productions GmbH & Co KG.
10.2. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, die vereinbarte Bruttovergütung sowie die vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung gemäß folgender Regelung an die Popcorn Productions GmbH & Co KG zu zahlen. Absage des Projektes nach Vertragsabschluss = 25% // Absage des Projektes nach Vertragsabschluss 4 bis 1 Wochen vor dem Projektbeginn = 50% // Absage des Projektesinnerhalb der verbleibenden 1 Woche vor dem Projektbeginn = 100% // Absage des Projektes innerhalb 2 Tagen vor dem Projektbeginn = 100% zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Personal etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind 100% der jeweiligen Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Projekt Angebotes werden nicht angerechnet.10.3. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.10.4. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
11.2. Sollten bei der Durchführung des Projektes Abgaben an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) fällig werden, so zahlt diese der Kunde als Haftende Gesellschaft. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.
11.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Hamburg. Abweichend hiervon kann die Popcorn Productions GmbH & Co KG auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.
11.4. Verträge und sämtliche erteilten Aufträge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Nach § 306 BGB bleibt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung bestehen.